Sie sind der Schrecken der Autofahrer im Herbst udn Winter: Denn ein Wildunfall kann fast jeden Autofahrer treffen und stellt ein hohes Risiko dar.
263.000 Unfälle mit insgesamt 653 Millionen Euro an Schadenzahlungen gab es allein 2016. Statistisch erreigente sich im vergangenen Jahr alle zwei Minuten ein Crash mit Wildtieren. Doch das Phänomen lässt sich nur schwer mit Jahreszeiten in Verbindung bringen. Wildtiere sind in Morgen- und Abendstunden besonders aktiv. Da wirken sich die langen Dämmerungszeiten von Frühling und Herbst sowie der späte Tagbeginn im Winter besonders aus. Die Sichtverhältnisse für Kraftfahrer werden dann schlechter. Viele Unfälle passieren immer noch auf Straßen außerorts. Aber Wildtiere sind mittlerweile auch in städtischen Gebieten zu finden. Der Zusammenstoß mit einem Wildschwein z. B. kann sich auch auf Stadtgebiet ereignen.
Kommt es zu einem Zusammenstoß, sofort anhalten, Warnblinklicht einschalten und bei Dunkelheit Licht anlassen. Bitte verletzten Personen zuerst helfen und dann Notruf absetzen (Notruf: 112, Polizei auch 110), Warndreieck aufstellen.
Beim Verlassen des Fahrzeugs unbedingt eine Warnweste anziehen.
Neben der Polizei sollte auch den Förster informiert werden. Liegt das angefahrene Wild auf der Straße oder am Fahrbahnrand, nicht anfassen – Tollwutgefahr. Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Flüchtet ein verletztes Tier, dann bitte die Bewegungsrichtung merken. Sofern es die Verhältnisse zulassen, Fotos von der Unfallstelle und dem Tier machen. Sobald es möglich ist, die Versicherung informieren.
Ist eine Teilkasko abgeschlossen, können darüber Schäden am eigenen Wagen durch einen Zusammenstoß mit „Haarwild“ ersetzt werden. „Haarwild” sind z. B. Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Hasen, nicht aber Vögel. Einige Versicherer haben den Schutz mittlerweile auf Unfälle mit Wirbeltieren erweitert – bitte die Police überprüfen oder beim eigenen Versicherer nachfragen.
Die Versicherung kann für die Regulierung eine Wildbescheinigung verlangen, die Polizei oder der Förster ausstellen. Hilfskräfte vor Ort und Forstbeamte sind auch wichtige Zeugen, falls das verletzte Tier flüchtet. Autofahrer selbst können Spuren am Fahrzeug dokumentieren (Blut, Haare an der Stoßstange). Bitte möglichst nicht die erwähnten Unfallspuren beseitigen, bevor das Fahrzeug begutachtet ist.
Weicht man einem Tier aus und verunfallt ohne Zusammenstoß mit dem Tier, muss die Versicherung dann zahlen, wenn durch die Reaktion der Schadeneintritt vermieden werden oder ein größerer Schaden verhindert werden sollte. Unbedingt in diesen Fällen Namen und Adressen von helfenden Verkehrsteilnehmern und Insassen notieren, da Spuren von Wild am eigenen Fahrzeug fehlen. Der Versicherungsnehmer hat in einem solchen Fall die Beweislast dafür, dass der Schaden durch ein Ausweichen vor Wild entstanden ist.
Nach der Rechtsprechung muss der Versicherer auch dann zahlen, wenn man beim Ausweichen vor einem Kleintier, etwa einem Fuchs, überreagierte und deshalb verunfallte. Der Versicherer kann aber in dem Fall eine Kürzung des Anspruchs vornehmen.
Weitere Informationen findet man beim Automobilclub von Deutschland e.V
Wildunfall
ADAC