Botox- und Hyaluronsäurebehandlungen sind gängige kosmetische Verfahren, um das Erscheinungsbild von Falten und Fältchen zu mindern. Diese Behandlungen gelten im Allgemeinen als sicher, wenn sie von einem qualifizierten und erfahrenen Arzt durchgeführt werden. Dieser muss nicht nur die Anatomie des Gesichts verstehen, sondern auch Erfahrung mit der Durchführung dieser Behandlungen haben. Außerdem sollten die Patienten ihre Krankengeschichte und alle Medikamente, die sie einnehmen, offenlegen, um sicherzustellen, dass die Behandlungen für sie sicher sind. Wie bei jedem medizinischen Verfahren gibt es jedoch mögliche Risiken und Nebenwirkungen, die berücksichtigt werden sollten.
Mögliche Nebenwirkungen von Botox-Injektionen können vorübergehende Blutergüsse, Rötungen oder Schwellungen an der Injektionsstelle sein. In einigen Fällen können Kopfschmerzen oder grippeähnliche Symptome auftreten. In seltenen Fällen können schwerwiegendere Nebenwirkungen auftreten, wenn sich das Botox über den vorgesehenen Bereich hinaus ausbreitet und zu hängenden Augenlidern oder anderen Muskelproblemen führt.
Auch Hyaluronsäure-Filler können leichte Nebenwirkungen wie Blutergüsse, Schwellungen und Rötungen verursachen. In einigen Fällen kann es zur Bildung von Klumpen oder Unregelmäßigkeiten im behandelten Bereich kommen. Schwerwiegendere Komplikationen können auftreten, wenn der Filler versehentlich in ein Blutgefäß injiziert wird, was zu Hautnekrosen (Absterben von Gewebe) oder Erblindung führen kann.
Doch die Ästhetische Chirurgie bietet noch immer viel Raum für Irreführung. Schönheitsbehandlungen boomen und viel zu viele Unerfahrene können sie bedenkenlos anbieten. So, wie jene Düsseldorfer Kosmetikerin, die nun zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, weil sie in mindestens 27 Fällen mit Hyaluronsäureunterspritzungen eine gefährliche Körperverletzung begangen hat.
Dass es dazu immer wieder kommt, dazu braucht es aber nicht nur unbefähigte, um nicht zu sagen kriminelle Anbieter, sondern auch die Unwissenheit und Gutgläubigkeit der Patient:innen. Aufklärung tut also not, findet man auch bei der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie und wird nicht müde, vor Scharlatanen in diesem ausufernden Gewerbe zu warnen. Mit Schuld daran sind aber natürlich auch verlockende günstige Angebote, die man ungefragt annimmt. Ohne sich einmal Gedanken darüber zu machen, ob die Person, die die Injektion vornimmt, überhaupt befähigt ist, eine derartige medizinische Behandlung durchzuführen. Hinzu kommen noch vermeintlich seriöse Zertifikate und Betitelungen, die nicht geschützt sind. Ebenso ungeschützt sind „Kosmetischer Chirurg“, „Ästhetischer Chirurg“ und „Beauty Doc“ oder selbsternannte „Experten für Ästhetische Medizin oder Plastische Chirurgie“. Hingegen beschäftigt sich die Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie mit, vor allem am sichtbaren Teil des Körpers vorgenommenen Eingriffen, aus funktionellen oder ästhetischen Gründen vorgenommen werden. Dabei werden Körperformen und sichtbar gestörte Funktionen wiederhergestellt oder verbessert. Darunter fallen nicht nur Rekonstruktionen nach Unfällen oder Tumoren, sondern auch rein ästhetisch-chirurgische Eingriffe.
Laut der aktuell noch im Erhebungszeitraum befindlichen DGÄPC Statistik für das Jahr 2023, gaben von über 1000 befragten Patient:innen 43,5%1 an, den Unterschied zwischen einem Schönheitschirurgen und einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie nicht zu kennen. Bei der jungen Zielgruppe unter 30 sind es sogar über 53,4% Prozent1 der Befragten – eine alarmierende Zahl, die nach mehr Aufklärung für Patientensicherheit ruft!
Dass Kosmetiker:innen keine medizinischen Handlungen vornehmen dürfen, ist gesetzlich klar geregelt. Dass dies dennoch passiert, ist, wie im Fall der Düsseldorfer Kosmetikerin, verurteilungswürdig. Leider sieht es aber auf der ärztlichen Seite etwas anders aus, hier ist bessere Aufklärung in Richtung Patient:innen notwendig, wie die aktuell noch laufende Statistik deutlich zeigt.
Generell läßt sich die Faltenunterspritzung in drei Kategorien unterteilen. “Botox wird mit feinsten Nadeln in die mimische Muskulatur injiziert und vermindert die Aktivität über eine Blockade der Nerven, wodurch sich mimische Falten reduzieren. Diese Art der Unterspritzung hält ungefähr sechs Monate, danach ist eine erneute Behandlung nötig, um das Ergebnis aufrechtzuerhalten. Neben Botox finden auch resorbierbare Filler, z.B. Hyaluronsäure, Kollagen oder Polymilchsäure immer häufiger Anwendung. Diese Mittel werden unter die Haut gespritzt, um schwerkraftbedingte Falten anzuheben. Die Wirkung dieser Anwendungen können bis zu zwölf Monate anhalten. Die dritte Möglichkeit, Falten aufzufüllen, ist die Nutzung von Eigenfett. Ein Vorteil dieser Methode liegt in der Natürlichkeit des Füllmaterials, das aus dem eigenen Körper gewonnen wird. Der Aufwand und die Kosten für diese Methode fallen höher aus, da die Entnahme um einen zusätzlichen Eingriff erfordert, der aber in derselben Sitzung erfolgen muss”.
Welche Behandlungsmethode bei Patient:innen angewendet wird, entscheidet der Facharzt nach der Untersuchung und der Bestimmung des Hauttyps. Generell gilt: Wer sich für eine Fillerbehandlung entscheidet, sollte zunächst ein ärztliches Beratungsgespräch mit Voruntersuchung wahrnehmen.