Die Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie fordert seit längerem die klare Definierung und Schützung der unterschiedlichen Begriffe in der in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie sowie den Nachweis über Ausbildung und Qualifikation der in diesem Bereich tätigen Ärzte.
Zu den häufigsten ästhetisch-plastischen Operationen bei Minderjährigen zählen,laut DGÄPC das Anlegen abstehender Ohren, die Korrektur entstellender Narben und Muttermale und die Behandlung eines übermäßigen Brustwachstums (Gynäkomastie) bei jungen Männern. Auch ist es allgemein anerkannt, dass diese medizinischen Eingriffe einer psychosozialen Entwicklungsstörung vorbeugen können, auch wenn von den behandelten Fehlbildungen keine unmittelbare körperliche Beeinträchtigung ausgeht. Daher werden die Kosten für solche Behandlungen von den Krankenkassen in der Regel auch übernommen.
Wo die Grenze zwischen einer „normalen“ Ausprägung und einer Entstellung zu ziehen ist, kann nicht allgemeingültig festgeschrieben werden. Insofern muss die Entscheidung zu einem vorwiegend ästhetisch indizierten Eingriff immer eine individuelle sein. Ausschlaggebend ist, ob ein gewünschter Eingriff in Abwägung der möglichen Vor- und Nachteile dem Ziel einer höheren Lebensqualität ausreichend gerecht werden kann. Bei Minderjährigen erfordert eine solche Entscheidung selbstverständlich ein besonders hohes Maß an Verantwortung aller Beteiligten. Inwiefern ein generelles Verbot dieser Situation gerecht werden kann, ist fraglich. Allerdings würde auch kein verantwortungsbewusster Ästhetisch-Plastischer Chirurg einen körperformenden Eingriff (wie Brustvergrößerung oder Fettabsaugung) durchführen, bevor das Wachstum des Patienten abgeschlossen ist.