Was sind wir doch verschwenderisch mit unseren Lebensmitteln. Wir haben in aller Regel kaum oder nur wenig Skrupel Lebensmittel zu entsorgen - auch wenn sie keineswegs danach bedürfen und somit dazu beitragen, denn ohnehin schon riesigen Müllberg noch zu vergrößern. Grund ist - nicht immer, aber oft - das falsch verstandene MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum), welches auf den Verpackungen mal mehr mal weniger gut findbar aufgedruckt sein muss. Denn es leider viel zu oft immer noch als Wegwerfdatum missverstanden, sagt Melanie Bauermann, Lebensmittel-Expertin beim TÜV Rheinland. Und es sollte nicht mit dem Verbrauchsdatum verwechselt werden. Denn letzteres bezeichnet auf verpacktem Frischfleisch den Termin, bis wann ein Produkt mikrobiologisch unbedenklich und ohne gesundheitliches Risiko genießbar ist.
Das MHD ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Qualitätsversprechen des Herstellers und gibt an, bis wann der Verzehr bei korrekter Lagerung ohne wesentliche Qualitätseinbußen bei Geschmack und Aussehen sowie ohne gesundheitliches Risiko gewährleistet ist. Festgelegt werden Mindesthaltbarkeitsdaten durch standardisierte mikrobiologische Untersuchungen und Geschmackstests auch von TÜV Rheinland. Viele Lebensmittel, vor allem solche mit geringem Wasseranteil, sind nach Ablauf des MHD aber noch genießbar.
Bei Kühlwaren wie Wurst, Käse und Milchprodukten bleibt das Mindesthaltbarkeitsdatum ein wichtiger Richtwert. “Gibt es nach dem Ablaufdatum Zweifel an der Qualität des Produkts, sollte man es sicherheitshalber entsorgen”, rät die Expertin. Als Beispiel nennt sie die Speiseeis-Familienpackungen: “Durch das häufige Antauen und wieder Einfrieren leiden nicht nur Geschmack, Konsistenz und Optik. Es bilden sich auch Bakterien, die Magen-Darm-Infektionen auslösen können.” Verbraucher sollten Eiscreme nach dem Einkauf kühl transportieren und nach dem ersten Öffnen möglichst schnell aufessen.
Mindesthaltbarkeitsdatum MHD
Wegwerfdatum