Muss weg - weil MHD abgelaufen. Wie oft hat man dies schon gesagt, gedacht, getan? Dabei könnte vieles, was da in den Müll fliegt, noch bestens verwertet werden.
Der BLL hat in einer Broschüre kurz zusammengefasst, was man zum viel umstrittenen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wissen sollte. Die wichtigsten Aussagen dazu sind:
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verbrauchsdatum! Oft sind Lebensmittel auch nach Ablauf des MHD genießbar. Man sollte die Lebensmittel jedoch sorgfältig prüfen.
Sorgfältig prüfen heißt: Schauen, riechen, schmecken! Sind untypische Veränderungen in Farbe, Konsistenz, Geruch oder Geschmack wahrnehmbar, ist von einem Verzehr abzusehen.
Beachten sollte man auch die Lagerungshinweise, die häufig zusätzlich zum MHD auf der Verpackung angegeben sind!
Nach dem Öffnen der Verpackung den Inhalt zügig verbrauchen, denn durch das Öffnen gelangen z. B. Mikroorganismen an das Lebensmittel, wodurch sich die Haltbarkeit verkürzt.