ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung und gilt als die häufigste psychiatrische Störung bei Kindern und Jugendlichen. Der am häufigsten verordneten Wirkstoff bei ADHS heißt Methylphenidat und ist durch das Betäubungsmittelgesetz geschützt. Deshalb gibt es auch für die Mitnahme ins Ausland besondere Anforderungen. Das Medikament vermindert bei Kindern und Jugendlichen mit ADHS die Kernsymptome Unaufmerksamkeit, Impulsivität und Hyperaktivität. Es kann den Betroffenen helfen, sich ihrem Alter entsprechend zu verhalten und normal zu entwickeln. Die medikamentöse Behandlung sollte daher auch in den Ferien nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt unterbrochen werden, fordern Experten.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen durch oder in Länder des Schengener Abkommens (z.B. Spanien, Italien oder Griechenland) reicht es aus, wenn ein Formular durch den behandelnden Arzt ausgefüllt und dann durch das Gesundheitsamt oder die oberste Gesundheitsbehörde des Bundeslandes beglaubigt wird. Bei allen anderen Staaten empfiehlt es sich, ein Dokument in englischer Sprache dabei zu haben. Die Anforderungen der wichtigsten Reiseländer sind unter www.mehr-vom-tag.de aufgelistet. In Zweifelsfällen sollten die genauen Bestimmungen bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.
Das dafür nötige Formular sowie nützliche Tipps für die Reisplanung finden Eltern und ADHS-Patienten auf der Internetseite www.mehr-vom-tag.de
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