Fünf Klagen zum Thema “Cannabis als selbstverabreichte Schmerztherapiemittel” sind vom Kölner Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden. Nach Berichten im Spiegel sind die Betroffenen Menschen, die an Morbus Crohn, Aids und Multipler Sklerose leiden und deren Schmerzen durch das Rauchen von Cannabis deutlich gelindert wurden. Sie hofften auf eine Ausnahmeregelung vom Suchtgift-Gesetz , die ihnen eine Verwendung zu therapeutischen Zwecken ermöglichen würden.
Nicht ausdrücklich betroffen von dem Gerichtsurteil sind allerdings jene Arzneimittel, die Cannabinoide enthalten. Diese verschreibungs- und rezeptpflichtigen Medikamente sind weiterhin erhältlich, obgleich sie arzneimittelrechtlich nicht zugelassen sind. “Viele chronisch Kranke helfen sich mit Cannabis selbst”, weiß der Experte Franjo Grotenhermen von der “Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin”. Hintergrund der Geschichte: Im Dezember 1999 hatten acht Patienten, die wegen Suchtgift-Missbrauchs angeklagt waren, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um eine Legalisierung des Cannabis-Konsums aus Gesundheitsgründen zu erwirken. Das Verfassungsgericht hatte die Beschwerde im Jänner 2000 aus formalen Gründen mit der Begründung, der ordentliche Rechtsweg sei nicht ausgeschöpft, nicht zur Entscheidung angenommen. Seither führen die Patienten Musterprozesse. Zwei Patienten, einer mit Multipler Sklerose, der zweite mit Morbus Crohn, konnten Freisprüche vor Strafgerichten erreichen. Davon ist jedoch erst einer rechtskräftig.
Das nunmehrige Urteil des Verwaltungsgerichts war eine Bestätigung der Ablehnung auf Erteilung einer Ausnahmeregelung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, „…da eine … Genehmigung …nur zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt wird…“.
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