Den Beipackzettel, meist ein vielfach gefaltetes in Kleinstschrift gedrucktes Kompendium, über Gegenanzeigen sowie Neben- und Wechselwirkungen des Arzneimittels kennen die allermeisten von uns. Darin müssen Pharmahersteller über ihre Produkte informieren. Und der Beipackzettel ist auch verpflichtend, wenn Pillen und Pulver „nur“ Vitamine, Mineralstoffe und „natürliche“ Pflanzenstoffe enthalten.
Ganz anders sieht es aller dings bei Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) aus. Denn hier hat der Gesetzgeber die Hersteller von der Pflicht zur Information über spezifische Risiken bei der Einnahme ausgenommen! Der Grund liegt darin, dass NEM als Lebensmittel gelten, und diese Produkte keine entsprechenden Hinweise haben müssen – obwohl sie etwa Calcium, Kalium, Gingko & Co. oder auch Vitamine in vergleichbarer oder sogar höherer Dosierung als Arzneimittel enthalten.
Diese Wissenslücke, für viele durchaus (lebens)wichtig, hat nun das Portal klartext-nahrungsergaenzung.de geschlossen und bietet eine umfassende Übersicht über derzeit bekannte Risiken und Nebenwirkungen von Nahrungsergänzungen – über die deren Hersteller bisher, ganz legal, kaum bis gar nicht informieren.
Das von den Verbraucherzentralen entwickelte Portal listet verlässlich und seriös von Beta-Carotin über Curcuma, Knoblauch und Salbei bis hin zu Omega-3-Fettsäuren auf, wie es um deren Gegenanzeigen, Neben- und Wechselwirkungen bestellt ist.
Wußten Sie beispielsweise, dass Echinacea die Aufnahme und Wirkung zahlreicher Medikamente beeinflussen kann und deshalb vor der Einnahme immer ärztlicher Rat gefragt ist. Oder dass Zink bei schweren Nierenerkrankungen nicht eingenommen werden sollte, weil dies zu weiteren schweren gesundheitlichen Schäden führen kann?
Kaum bekannt ist auch, dass Ingwer je nach Dosierung nicht für Kinder unter sechs beziehungsweise 18 Jahren angezeigt ist oder bei einer Therapie mit Antibiotika Vitamin C-Tabletten oder -Pulver nur ein bis zwei Tage versetzt eingenommen werden sollten. Manche Nahrungsergänzungen können nicht nur die Wirksamkeit von Medikamenten beeinflussen, sondern auch bei Untersuchungen die Laborwerte von Blut oder Urin verändern. Deshalb ist es wichtig, dass Arzt und Apotheker erfahren, wenn Patienten Nahrungsergänzungsmittel begleitend zu verschreibungspflichtigen Medikamenten einnehmen.
Damit man über alle seine Pillen etc. den Überblick nicht verliert, bietet das Portal auch eine Checkliste, in die man alle Tabletten, Kapseln, Ampullen, Pulver, Gels, Sprays, Salben oder Zäpfchen eintragen kann. Und dabei spielt es keine Rolle, ob man diese im Supermarkt oder Reformhaus, in der Apotheke, im Versandhandel oder via Internet erstanden hat. Wichtig hingegen ist, dass eine derartige Auflistung aller eingenommenen Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel vor allen in Notfällen auch den Ärzten gute Dienste leisten kann, um schwerwiegende Wechselwirkungen zu vermeiden.