Menschen mit Behinderung haben in Deutschland Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Zwei zentrale Instrumente hierfür sind das Persönliche Budget und die Inanspruchnahme eines Assistenzdienstes. Beide Varianten unterscheiden sich grundlegend in ihrer Ausgestaltung und haben spezifische Vor- und Nachteile.
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die direkt an die berechtigte Person ausgezahlt wird. Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Assistenzdienst um eine Sachleistung in Form von Dienstleistungen, die durch einen professionellen Anbieter erbracht werden. Der fundamentale Unterschied liegt in der Verantwortung für die Organisation und Verwaltung der Hilfen: Während beim Persönlichen Budget die betroffene Person selbst die Budgetverantwortung trägt und eigenständig über den Einsatz der Mittel entscheidet, übernimmt beim Assistenzdienst der Dienstleister die Organisation des Personals und der Arbeitsabläufe. Das Persönliche Budget ermöglicht ein direktes Arbeitgeberverhältnis (Arbeitgebermodell), wohingegen die Assistenten beim Assistenzdienst beim Dienstleister selbst angestellt sind. Dies führt zu einer höheren Eigenverantwortung und Selbstbestimmung beim Persönlichen Budget, aber auch zu einem geringeren Verwaltungsaufwand für den Assistenznehmer beim Assistenzdienst.
Der Ablauf zum Erhalt persönlicher Assistenz unterscheidet sich je nach gewähltem Modell. Bei der Inanspruchnahme eines Assistenzdienstes beginnt der Prozess mit der Antragstellung beim zuständigen Leistungsträger, beispielsweise dem Sozialamt, der Pflegekasse oder dem Integrationsamt. Es folgt die Bedarfsfeststellung durch den Leistungsträger, etwa durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder den Sozialhilfeträger. Anschließend wählt der Antragsteller einen Assistenzdienst in seiner Region aus und schließt mit diesem einen Dienstleistungsvertrag ab. In gemeinsamer Planung werden die Assistenzleistungen festgelegt, bevor diese durch das Personal des Dienstes erbracht werden. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Leistungsträger und dem Assistenzdienst, wobei der Bedarf regelmäßig durch den Leistungsträger überprüft wird.
Im Gegensatz dazu umfasst der Prozess beim Persönlichen Budget neben der Antragstellung und Bedarfsfeststellung auch die Ermittlung der Budgethöhe und den Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Leistungsträger über den Verwendungszweck und die Nachweispflichten. Nach der Bewilligung und Auszahlung des persönlichen Budgets beginnt die selbstständige Suche und Auswahl von Assistenzkräften sowie die eigenverantwortliche Organisation der Assistenz. Hierbei sind verschiedene Modelle möglich: das Arbeitgebermodell mit direkter Anstellung der Assistenten, das Kundenmodell mit Beauftragung selbstständiger Assistenten oder ein kombiniertes Modell mit teilweiser Beauftragung von Diensten. Der Budgetnehmer verwaltet das Budget selbst, rechnet die Leistungen ab und muss die Mittelverwendung gegenüber dem Leistungsträger nachweisen. Auch hier erfolgt eine regelmäßige Überprüfung des Bedarfs und gegebenenfalls eine Anpassung des Budgets.
Betrachtet man die beiden Modelle im Hinblick auf verschiedene Kriterien, zeigen sich deutliche Unterschiede. In Bezug auf Eigenständigkeit bietet das Persönliche Budget maximale Selbstbestimmung mit freier Entscheidung bei Auswahl, Anleitung und Organisation der Assistenten, während beim Assistenzdienst die Selbstbestimmung durch Vorgaben und Möglichkeiten des Dienstes eingeschränkt ist. Ähnlich verhält es sich mit der Entscheidungsfreiheit: Das Persönliche Budget ermöglicht vollständige Kontrolle über Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen, während beim Assistenzdienst die Entscheidungsfreiheit eingeschränkt ist, da der Dienst Personalplanung und -einsatz koordiniert. Allerdings weisen Dienste wie futura-berlin.de darauf hin, dass der Assistenznehmer immer die letzte Entscheidung hat, wer letzlich für ihn zuständig ist. Die Chemie zwischen Assistenzgeber und -nehmer muss zwingend stimmen. Darauf baut das gesamte System der Assistenzpflege auf.
Auch hinsichtlich der Flexibilität bietet das Persönliche Budget Vorteile, da es eine hohe Anpassungsfähigkeit bei kurzfristigen Änderungen und individuellen Wünschen ermöglicht. Beim Assistenzdienst ist die Flexibilität geringer und abhängig vom Dienstplan und der Verfügbarkeit des Personals. Bei unvorhergesehenen Situationen kehrt sich das Bild jedoch um: Während beim Persönlichen Budget die eigenverantwortliche Organisation von Ersatz bei Ausfällen notwendig ist, bietet der Assistenzdienst in der Regel eine bessere Absicherung durch etablierte Vertretungsregelungen und Bereitschaftsdienste.
Der Organisationsaufwand stellt einen wesentlichen Unterschied dar: Das Persönliche Budget erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand für Personalsuche, Vertragsgestaltung, Lohnabrechnung und Nachweisführung, während der Assistenzdienst einen geringen Verwaltungsaufwand für den Assistenznehmer bedeutet, da der Dienst die organisatorischen Aufgaben übernimmt. Auch bei der Qualitätssicherung gibt es Unterschiede: Beim Persönlichen Budget liegt die Verantwortung für die Qualitätskontrolle beim Budgetnehmer selbst, ohne externe Überprüfung, während der Assistenzdienst eine institutionalisierte Qualitätssicherung, fachliche Anleitung und Kontrolle bietet.
Ein entscheidender Aspekt ist das Arbeitgeberrisiko: Beim Persönlichen Budget trägt der Budgetnehmer im Arbeitgebermodell die volle Arbeitgeberverantwortung mit entsprechendem Haftungsrisiko und rechtlichen Verpflichtungen. Beim Assistenzdienst besteht kein Arbeitgeberrisiko für den Assistenznehmer, da die Assistenten beim Dienst angestellt sind. Dies wirkt sich auch auf die Handhabung von Krankheitsfällen und Urlaubsvertretungen aus: Während beim Persönlichen Budget die eigenverantwortliche Organisation von Ersatz bei Krankheit der Assistenten und die selbstständige Organisation von Urlaubsvertretungen erforderlich sind, verfügt der Assistenzdienst über etablierte Vertretungsregelungen und koordiniert Urlaubsvertretungen zentral.
Auch die Weiterbildung der Assistenten gestaltet sich unterschiedlich: Beim Persönlichen Budget müssen Fortbildungen eigenverantwortlich organisiert und finanziert werden, während der Assistenzdienst regelmäßige Schulungen und Fortbildungen für seine Mitarbeiter anbietet. Hinsichtlich des Kündigungsschutzes besteht beim Persönlichen Budget das Risiko von Personalengpässen bei Kündigungen und die Verantwortung für die Neubesetzung liegt beim Budgetnehmer. Der Assistenzdienst bietet hingegen eine bessere Absicherung bei Personalwechsel durch den vorhandenen Mitarbeiterpool.
Die Auswirkungen auf Angehörige variieren ebenfalls zwischen den beiden Modellen. Bei Nutzung des Persönlichen Budgets haben Angehörige mehr Mitspracherecht bei der Auswahl der Assistenten und können eine höhere Passgenauigkeit der Unterstützung erreichen. Allerdings sind sie auch einer höheren Belastung durch Unterstützung bei Organisation und Verwaltung ausgesetzt und müssen möglicherweise bei Personalausfällen einspringen. Bei Nutzung eines Assistenzdienstes werden Angehörige von organisatorischen und administrativen Aufgaben entlastet, profitieren von einer höheren Versorgungssicherheit durch Vertretungsregelungen und haben professionelle Ansprechpartner bei Problemen. Allerdings haben sie geringere Einflussmöglichkeiten auf die Personalauswahl und Dienstplanung.
Die Wahl zwischen Persönlichem Budget und Assistenzdienst sollte individuell nach persönlichen Fähigkeiten, Ressourcen und Präferenzen getroffen werden. Das Persönliche Budget eignet sich besonders für Menschen, die hohen Wert auf Selbstbestimmung und individuelle Gestaltung legen, über organisatorische Fähigkeiten verfügen oder Unterstützung dabei haben, und bereit sind, Verantwortung als Arbeitgeber zu übernehmen. Der Assistenzdienst ist hingegen besonders geeignet für Menschen, die Entlastung von organisatorischen Aufgaben suchen, hohen Wert auf Versorgungssicherheit legen und professionelle Anleitung sowie Qualitätssicherung schätzen. Eine Kombination beider Modelle ist ebenfalls möglich und kann die jeweiligen Vorteile nutzen, um eine optimale Unterstützung zu gewährleisten.
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