Fast 80.000 Fahrradfahrer sind im vergangenen Jahr laut Statistischem Bundesamt auf deutschen Straßen verunglückt. Nicht jeder Unfall lässt sich vermeiden, aber die richtige Ausstattung kann das Unfallrisiko zumindest minimieren. Folgende Teile müssen nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorhanden und funktionstüchtig sein:
Neben dynamobetriebenem Schweinwerfer und rotem Rücklicht sind auch Batteriebeleuchtungen zulässig. Sie müssen tagsüber nicht mitgeführt werden, aber das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts tragen. Vorder- und Rücklicht sollten direkt am Fahrrad angebracht sein. Sinnvoll sind vor allem Rücklichter, die weiter leuchten, wenn das Fahrrad steht. So bleibt man auch in einer Wartesituation gut sichtbar.
Der ADAC empfiehlt, im Dunkeln helle Kleidung zu tragen oder noch besser Funktionskleidung, die mit Reflektoren ausgestattet ist. Die Sichtbarkeit erhöhen beispielsweise im Helm befindliche oder am Rucksack befestigte Strahler, phosphoreszierende Schuhe oder leuchtende Speichen. Insbesondere für ältere Verkehrsteilnehmer kann zudem ein Fahrradrückspiegel am Lenker die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Er ersetzt allerdings nicht den Schulterblick.
Jeder Radfahrer sollte einen Helm tragen. Der Helm muss mäßig straff und angenehm sitzen und darf sich bei geschlossenen Kinnriemen nicht nach hinten abstreifen lassen. Zudem sollte er mit großen und sinnvoll positionierten Reflektoren und zusätzlich mit LED-Rücklicht ausgestattet sein und am besten ein helles und auffälliges Design haben. Nach einem Sturz sollte er unbedingt ausgetauscht werden, auch wenn keine äußeren Schäden sichtbar sind. Bei einem inneren strukturellen Schaden könnte die Schutzwirkung deutlich nachlassen.
Fahrradausrüstung
Fahrradhelm