Sie waren bis zur Corona-Krise das Luxuskind der Tourismusbranche. Ausgebucht teilweise schon für die nächsten zwei Jahre, beliebt bei jung und alt und je weiter, desto beliebter. Geld spielte dabei nur eine untergeordnete Rolle - die teuersten Suiten waren am schnellsten vergeben. Dann kam die Pandemie und sie traf ganz besonders schwer die Kreuzfahrtbranche. Denn nirgend wo verbreitete sich das Virus schneller und unbarmherziger als an Bord eines Schiffes. Horrorgeschichten von Luxuslinern mit oft mehr als tausend Menschen an Bord, die keinen Hafen mehr anlaufen durften, geisterten durch den Blätterwald der Presse. Als im Sommer es so aussah, als würde es wieder besser werden, waren es wieder die Kreuzfahrer, die schnell über hohe Buchungszahlen jubilierten. Und dann kam erneut Corona… Ob und wann es wieder losgehen kann und in wie weit dann die finanziell gebeutelte Nation noch das Geld für teuere Kreuzfahrten hat, das weiß im Moment niemand. Doch was passiert eigentlich, wenn man für 2021 schon gebucht hat und die Reise abgesagt wird. Oder Landausflüge bei durchgeführten Kreuzfahrten ins Wasser fallen? Rat dazu gibt es vom Europäischen Verbraucherzentrum
Wurde die bereits zu Jahresbeginn gebuchte Kreuzfahrt aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt, muss der Reiseveranstalter den kompletten Reisepreis erstatten. Für Kreuzfahrten, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden, darf er einen Gutschein anbieten. Allerdings entscheidet der Passagier, ob er den Gutschein annimmt oder nicht. Lehnt er ab, steht ihm der komplette Reisepreis zu. Möchte der Veranstalter den Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, gilt das Gleiche. Wer hingegen selbst storniert, weil er zum Beispiel zu einer Risikogruppe gehört, kann dies bis zum Abreisetag tun, muss aber meist mit hohen Stornogebühren rechnen.
Die Internetseite des Verbraucherzentrums enthält neben konkreten Antworten auf rechtliche Fragestellungen auch allgemeine Tipps für Kreuzfahrer: welche neuen Regeln in Corona-Zeiten an Bord gelten, welche Einrichtungen und Dienstleistungen an Bord eventuell nicht genutzt werden können und ob man einen COVID-19-Test braucht.
Zudem wird erklärt, worauf Passagiere achten müssen, wenn sie von Bord aus nach Hause telefonieren möchten. Das kann über das Schiffsnetz nämlich ziemlich teuer werden. Erläutert wird aber auch wie Passagiere ihre CO2-Bilanz mit Hilfe des Rechners des Umweltbundesamtes berechnen und anschließend ausgleichen können, damit die Klimabilanz besser ausfällt.–
Kreuzfahrt
Reisen
Corona Urlaub