“Neben dem regelmäßigen und gründlichen Händewaschen gehören dazu auch grundlegende Hygieneregeln bei der Zubereitung von Lebensmitteln. Da Bakterien und Viren hitzeempfindlich sind, kann ein potenzielles Infektionsrisiko durch das Erhitzen von Lebensmitteln praktisch ausgeschlossen werden. Wichtig ist, dass nicht nachträglich wieder eine Kontamination erfolgt”, erklärt der TÜV-SÜD-Experte Dr. Andreas Daxenberger.
Verbraucher können zuhause viele sinnvolle Maßnahmen durchführen, um Infektionsrisiken beim Umgang mit Lebensmitteln zu vermeiden. Folgende Prinzipien haben sich dabei bewährt:
Saubere Hände und Kleidung sind unverzichtbar in der Küche. Es sollte dafür gesorgt werden, dass Schmuck und Haare nicht bei der Küchenarbeit stören. Auch Berührungen im Gesicht (Mund, Nase, Augen). sollten bei der Zubereitung von Lebensmitteln soweit wie möglich vermieden werden. Dass nicht auf Lebensmittel gehustet werden darf, versteht sich von selbst. Haustiere sind bei der Lebensmittelzubereitung fernzuhalten.
Vom Einkauf über Transport, Lagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln sollte die Übertragung von Keimen durch Hände, Geräte, Arbeitsflächen oder Küchenutensilien vermieden werden. Für rohe und gegarte Lebensmittel sollten am besten immer getrennte Küchenutensilien verwendet werden. Gründliches Händewaschen nach dem Kontakt mit rohen Lebensmitteln bevor man weiterarbeitet gehört ebenso dazu. Beim Auspacken nach dem Einkaufen sollte der auf der Unterseite schmutzige Einkaufskorb nicht auf die bereits gereinigte Arbeitsfläche gestellt werden. Insbesondere sollte vermieden werden, dass bereits zubereitete Lebensmittel direkten oder indirekten Kontakt mit rohen Lebensmitteln haben.
Oft wird vergessen, dass Schwämme, Spüllappen oder -bürsten selbst Keimüberträger sind, deshalb sollten diese häufig gewechselt werden. Als Reinigungsmittel für Hände genügen heißes Wasser und Seife, und für Küchengeräte und Oberflächen Spülmittel (außer bei hartnäckigen Verschmutzungen). In privaten Haushalten müssen im Normalfall auch keine Desinfektionsmittel verwendet werden. Ausnahmen sind ärztlich verordnete Desinfektionsmaßnahmen, z.B. bei Salmonellen-Patienten.
Erzeugnisse wie frisches Geflügel, Schweinefleisch, Hackfleisch oder Fisch sollten während der Zubereitung durcherhitzt werden. Verzehrfertige Lebensmittel sollten nicht länger im Warmen bereitgestellt oder gelagert werden, z. B. Salate, Aufschnitt, und kalte Gerichte. Werden Speisen für den nächsten Tag aufbewahrt, z. B. die Vorspeisenplatte oder die Nudelsoße, sollten diese nach Zubereitung rasch gekühlt werden.
Weitere Informationen findet man bei: Weitere Informationen: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und Bundesamt für Risikobewertung
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