Das Leben im Alter ist oft von ungeplanten Kosten geprägt. Mit steigender körperlichen und geistigen Einschränkung kommen immer neue Herausforderungen auf Pflegebedürftige zu, um ihren Alltag zu bewältigen. Zum Glück gibt es eine Reihe an Hilfsangeboten, welche das Leben im Alter einfacher machen. Im Folgenden erfahren Sie 5 Spartipps, mit denen Sie kostenlose Unterstützung bekommen können.
Der wohl wichtigste Schritt bei einer eingetroffenen Pflegebedürftigkeit ist der Erhalt eines Pflegegrads. Von diesem hängen die meisten der finanziellen Leistungen der Pflege- und Krankenkasse ab. Betroffene haben oft früher als gedacht Anspruch auf einen Pflegegrad, daher lohnt sich ein zeitiger Verfahrensbeginn. Ein formloses Schreiben an die zuständige Pflegekasse reicht aus, um ein Gutachten zur Prüfung der eigenen Pflegebedürftigkeit anzufordern. Es werden verschiedene Aspekte des Alltags, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheiten und Gestaltung des Alltagslebens überprüft. Auf Basis des Gutachtens wird dann ein Pflegegrad vergeben. Bei einer Verschlechterung des eigenen Zustands kann jederzeit eine Überprüfung beantragt und so die Leistungen der Pflegekasse erhöht werden. Ein Pflegegrad bietet eine Reihe an finanziellen Vorteilen. Vor allem das Pflegegeld kann eine große Entlastung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige darstellen. Ab Pflegegrad 2 haben Betroffene einen Anspruch auf monatlich 316 Euro bis zu 901 Euro. Der Betrag wird direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen, ist jedoch als finanzielle Zuwendung für die Angehörigen, welche bei der Pflege unterstützen, gedacht.
Für Menschen, die Schwierigkeiten haben alltäglich anfallende Tätigkeiten im Haushalt zu bewältigen, kann eine Haushaltshilfe eine sinnvolle und zusätzliche Unterstützung bieten. Je nach Bedarf werden Aufgaben wie das Einkaufen, Kochen, Waschen von Kleidung oder Reinigung der Wohnung übernommen. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Haushaltshilfe jedoch darauf, dass diese durch einen von der Pflegekasse zertifizierten Pflegedienst oder eine Nachbarschaftshilfe gestellt wird oder es sich um einen ehrenamtlichen Helfer handelt. Dann können bis zu 125 Euro über den sogenannten Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Dieser steht Pflegebedürftigen unabhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit monatlich zu und soll zur Entlastung der Angehörigen und zur Förderung der Selbständigkeit sowie Selbstbestimmtheit des Gepflegten verwendet werden.
Alternativ gibt es ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit von der Pflegekasse übernommenen Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen. So können zertifizierte ambulante Pflegedienste auch Tätigkeiten im Haushalt übernehmen und als Pflegesachleistung abrechnen.
Man unterscheidet hierbei zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die nur einmalig verwendet und täglich in der Pflege benötigt werden, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Pflegekittel. Um Pflegende und Gepflegte hier finanziell zu entlasten, werden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für bis zu 60 € im Monat übernommen. Im Zuge der Coronapandemie wurde der Pauschalbetrag von 40 € auf 60 € erhöht, um die gestiegenen Beschaffungskosten auszugleichen. Am einfachsten erfolgt die Abrechnung über einen Anbieter von Pflegehilfsmitteln, welcher die Abwicklung mit der Pflegekasse übernimmt. Alternativ können die Produkte im Einzelhandel gekauft werden und eine Erstattung nachträglich bei der Pflegekasse beantragt werden. Technische Hilfsmittel sind längerfristige Anschaffungen, wie beispielsweise ein Pflegebett. Die Kosten hierfür müssen bei der Pflegekasse beantragt und zum Teil von einem Arzt verschrieben werden. Sanitätshäuser bieten hier die beste Anlaufstelle für Fragen und Beratung.
Oftmals geht eine Pflegebedürftigkeit mit eingeschränkter Mobilität einher, was Anpassungen innerhalb des eigenen Wohnbereichs nötig machen kann. Können Treppen nicht mehr passiert werden, kann ein Treppenlift Abhilfe schaffen. Wird die Türschwelle zur Stolperfalle, sollte eine Absenkung ebensolcher in Erwägung gezogen werden. Wird das eigene Bad zum Gefahrenherd, kann ein Umbau ebenfalls sinnvoll sein. Allerdings sind Umbaumaßnahmen wie ausgebaute Türen oder ein barrierefreies Bad oft sehr kostenintensiv. Aus diesem Grund bezuschusst die Pflegekasse Umbauvorhaben mit bis zu 4000 € für Maßnahmen, die das Leben des Bewohners vereinfachen und die Selbstständigkeit stärken. Damit Unfälle von Anfang an vermieden werden, sollte eine regelmäßige Kontrolle des Wohnumfelds stattfinden, um auch kleinere Unannehmlichkeiten und Gefahrenstellen wie Teppichkanten oder herumliegende Kabel aus dem Weg zu räumen.
Wenn der Einkauf von Lebensmitteln zur Herausforderung wird, gibt es verschiedene Angebote um Senioren dabei zu unterstützen. Je nachdem wie viel Hilfe nötig ist, können Einkaufshilfen beim wöchentlichen Einkauf begleiten und so bei der Produktauswahl und dem Tragen der Tüten unterstützten oder auch den Einkauf selbstständig erledigen. Auch Lieferservices können eine Möglichkeit sein, um bei eingeschränkter Mobilität Lebensmittel ohne Aufwand zu besorgen. Um Geld zu sparen, kann auch hier der Entlastungsbetrag verwendet werden, um eine Einkaufshilfe zu finanzieren. Voraussetzung für eine Erstattung durch die Pflegekasse ist allerdings, dass ein zertifizierter Anbieter die Einkaufshilfe übernimmt.