Jährlich werden in Deutschland tausende Menschen Opfer von Unfällen und ärztlichen Kunstfehlern. Teilweise bleiben sie mit irreparablen Schäden zurück. Ihnen und ihren Angehörigen bleibt als Trost meist nicht mehr als die Hoffnung auf ein Schmerzensgeld und Schadenersatz. Während Betroffenen in den USA in zum Teil schon kleineren Fällen Millionensummen zugesprochen werden, sind die Summen in Deutschland geringer. Dennoch gibt es auch hierzulande einige Urteile und außergerichtliche Vereinbarungen, bei denen große Zahlungen an Schmerzensgeld und Schadenersatz erstritten wurden.
Die Kanzlei Quirmbach und Partner (www.ihr-anwalt.com) hat uns dabei geholfen beispielhaft einige der interessantesten Fälle der letzten Jahre vorzustellen.
Im Mai 2014 erstritt der Rechtsanwalt Malte Oehlschläger diese Summe für ein heute neunjähriges Mädchen. Dessen Geburt war mit erheblichen Komplikationen verbunden. Aufgrund eines Fehlers bei der Überwachung der kindlichen Lebensfunktionen wurde der notwendige Kaiserschnitt verspätet eingeleitet. Die Folge: Das Mädchen kam schwerbehindert zur Welt und ist in Pflegestufe drei eingestuft. Zusätzlich zum Schmerzensgeld erstritt Oehlschläger Schadenersatz in Höhe von 525.000€ für die Vergangenheit. Der Zukunftsschaden wird in Form einer hohen Rente ausgeglichen.
Bei einem schweren Verkehrsunfall im Mai 2005 erlitt eine junge Frau schwerste Verletzungen, u.a. eine Halswirbelfraktur zwischen dem ersten und zweiten Halswirbel mit Durchtrennung des Rückenmarks. Seitdem ist sie vom ersten Halswirbel an vollständig gelähmt und ein Pflegefall. Das Gericht sprach ihr im Jahr 2011 ein Schmerzensgeld in Höhe von 650.000 Euro zu.
Ein vierjähriges Mädchen wurde 2012 an ihrem gebrochenen Arm operiert. Während der Operation kam es zu Komplikationen. Das Kind erlitt einen schweren Hirnschaden, ist zu 100 Prozent behindert und in Pflegestufe drei eingestuft. Zum Schmerzensgeld kommt eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe 650 € hinzu. Dies würde heute, wenn man Betrag auf die Lebenszeit des Kindes kapitalisiert, noch einmal 240.000 € ausmachen.
Im Jahre 1999 erlitt eine junge Frau einen schweren Unfall in einem Fahrgeschäft auf dem Hamburger Dom. Nach mehreren Operationen an der Halswirbelsäule kann die junge Frau ihren Kopf kaum bewegen, ist in allen ihrer Bewegungen stark eingeschränkt und deshalb ein Pflegefall. 2007 verurteilte das Hamburger Oberlandesgericht die Versicherung des Fahrgeschäft-Eigners zur Zahlung des Schmerzensgeldes.
Bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall im Jahre 2004 erlitt eine junge Frau ein schweres Schädelhirntrauma. Sie kann seitdem weder gehen und sprechen, noch sich selbst und ihr Kind versorgen. Zur Einmalzahlung kommt eine monatliche Rente von 8.500€ hinzu.
Bei einer Darmspiegelung durchbrach der operierende Chirurg den Darm des damals 48 Jahre alten Patienten. Diese Komplikationen machten den Mann zum Frührentner. Er ist seitdem zu 100 Prozent behindert. 2013 wurde der verantwortliche Chirurg wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken einer Darmspiegelung zur Zahlung des Schmerzensgelds verurteilt.
2010 durchtrennte ein Chirurg bei einer Operation im Unterleib den Harnleiter seiner Patientin. Ihr wurde daraufhin ein Dauerkatheter gelegt, es kam zu Folgeoperationen und weiteren Folgeschäden. 2013 verurteilte das Landgericht Bochum das Krankenhaus zur Schmerzensgeldzahlung.
Bei einer magersüchtigen Patientin nahm der behandelnde Arzt trotz medizinischer Notwendigkeit keine Zwangsernährung vor. Weiterhin wurde sie nicht auf die Intensivstation verlegt und notwendige Kontrolluntersuchungen blieben aus. Die Frau erlitt einen schweren Hirnschaden und ist seitdem ein Pflegefall. 2004 verurteilte das zuständige Gericht den behandelnden Arzt und die Versicherung des Krankenhauses zur Schmerzensgeldzahlung.
Martin Quirmbach , Seniorpartner der Kanzlei Quirmbach und Partner erläutert: „Bei Opfern eines Unfalls oder eines schweren Behandlungsfehlers kann die Gesundheit meist nicht wiederhergestellt werden. Daher haben sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. In den meisten Fällen empfiehlt sich eine Abfindungslösung: Wenn die Schadensregulierung Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte in Anspruch nimmt, hört das Leid der Betroffenen nicht auf. Die Genesung verzögert sich und von Lebensqualität kann kaum mehr die Rede sein. Betroffene sollten sich an einen spezialisierten Anwalt wenden, der ausschließlich dieses Rechtsgebiet bearbeitet. In 80 % unserer Fälle sind wir die zweite, dritte, manchmal auch fünfte Kanzlei, die sich mit dem Fall befasst. In aller Regel sind wir dann auch diejenigen, die den Fall zu Ende zu bringen.“
Weitere Informationen unter: www.ihr-anwalt.com
Behandlungsfehler
Versicherungen