Nicht alle Ärzte hören es gerne, wenn der Patient darum bittet, eine ärztliche Zweitmeinung einholen zu dürfen. Doch bei der individuellen Entscheidungsfindung „für“ oder „gegen“ einen bestimmten planbaren medizinischen Eingriff haben gesetzlich Krankenversicherte in definierten Fällen einen Anspruch darauf, sich eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen. Dieser Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung soll auf weitere Eingriffe ausgeweitet werden. Unter anderem sollen dazu künftig auch kardiologische, kardiochirurgische sowie gefäßchirurgische Eingriffe und Untersuchungen zählen. Des Weiteren sind HNO-Eingriffe, abdominal-chirurgische Operationen, Prostatektomien bei unterschiedlicher Indikation und der Hüftgelenksersatz bei Coxarthrose Teil der Empfehlung.
Schon seit vielen Jahren wird über eine mögliche Überversorgung von Patientinnen und Patienten mit medizinischen Leistungen diskutiert. Dabei geht es auch um die Frage, ob alle Maßnahmen, die Ärztinnen und Ärzte empfehlen, aus medizinischer Sicht notwendig sind und wo hier Ermessensspielräume bestehen. Ein möglicher Ansatz zur Verbesserung der Versorgung liegt in der stärkeren Einbeziehung von Patientinnen und Patienten in sie betreffende medizinische Entscheidungen. Die umfangreiche Information der Betroffenen kann die Fähigkeit zur Unterscheidung von notwendigen zu nicht notwendigen Gesundheitsleistungen schärfen.
So sind beispielsweise PCI und der CABG zwei gegebenenfalls alternative und unterschiedlich invasive Therapieoptionen bei Herzkranzgefäßverengungen, die in einem Zweitmeinungsverfahren fallweise gegeneinander abzuwägen und in einer Entscheidungshilfe für Patientinnen und Patienten entsprechend darzustellen wären. Das Gleiche gelte für den Fall einer Erstdiagnostik einer stabilen chronischen koronaren Herzkrankheit (KHK), wo die noch überwiegend angewendete Herzkatheter-Untersuchung gegen eine weniger invasive Bildgebungsdiagnostik mit CT- und MRT-gestützten Prozeduren (Myokardperfusionsbildgebung) abzuwägen sei.
Koronare Herzkrankheit (KHK)
Patientenversorgung