Sie heilen mit ihren Händen und Fingern, ohne viel zu bewegen! Und wer schon einmal von einem gut ausgebildeten Osteopathen von seinen Schmerzen befreit wurde, der wird das gerne bestätigen. Doch die weltweit etablierte Heilkunde ist in der Qualität der Behandlungen bis heute weder gesetzlich geregelt noch gesichert. Man könnte fast meinen 12 Millionen Bundesbürger, die laut forsa-Umfrage schon einmal einen Osteopathen aufgesucht haben, besuchen wunderheilende Schamanen. Nun hat der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. ein prominentes Mitglied für sein Anliegen, doch endlich ein Berufgesetz zu erhalten, gewinnen können. Die Hochsprung-Olympiasiegerin Heike Henkel setzt sich künftig als Osteopathie-Botschafterin setzt sich gemeinsam mit dem Verband für dieses ein.
Denn ohne Frage, und gerade bei den Olympischen Spielen jetzt in Tokio ist „Osteopathie aus dem Spitzen-, Vereins- und Freizeitsport nicht mehr wegzudenken. Auch ich habe sehr gute Erfahrungen mit osteopathischen Behandlungen gemacht. Es ist deshalb wichtig, in Sachen Ausbildung und Ausübung, für Patienten- und Verbraucherschutz gemeinsam sprichwörtlich die Messlatte höherzulegen. Dazu wäre es wichtig, die Osteopathie berufsgesetzlich zu regeln. Dann haben nicht nur Spitzensportler, sondern auch Millionen Patienten die Gewissheit, an einen guten Osteopathen zu geraten.“
Die Osteopathie als eine eigenständige Medizin gilt in Deutschland rechtlich als Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden. „Leider stellt die derzeitige provisorische Regelung mittels Heilpraktikerzulassung keinerlei Qualitätssicherung für die Osteopathie dar. Da im Rahmen der Heilpraktikerprüfung keine osteopathische Ausbildung und Kenntnisse überprüft werden, ist hinterher für Patienten nicht ersichtlich, ob jemand beispielsweise eine mehrjährige qualifizierte Ausbildung oder Studium in Osteopathie absolviert hat oder womöglich nur ein Wochenendseminar. Hier gilt es schnellstens für Sicherheit und Transparenz zu sorgen“, verdeutlicht Marina Fuhrmann vom Verband. Die berufsgesetzliche Regelung soll in Anlehnung an internationale und WHO-Standards einen Mindestumfang der Ausbildung, die Legalisierung der Berufsbezeichnung und eine berufsqualifizierende Prüfung umfassen. Gemeinsam mit Osteopathie-Botschafterin Heike Henkel wird der VOD das Thema nun noch weiter in den Fokus von Öffentlichkeit und Politik rücken.
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