Homöopathie wird wohl noch lange kontrovers diskutiert werden. Die einen sind dafür, die anderen strikt dagegen. Aber wenn vieles aus der Medizin nicht (mehr) hilft, dann greift man in der Not gerne mal zur Homöopathie. Doch hier soll nicht die Frage diskutiert werden, ob oder ob sie nicht hilft, sondern eine Antwort gegeben werden, welche Kassen eventuell die Kosten für eine homöopathische Behandlung übernehmen oder zumindest bezuschussen. Befasst hat sich damit das unabhängige Vergleichsportal gesetzlichekrankenkassen.de. Thomas Adolph, vom Portal Kassensuche erklärt dazu: „ … gibt es teils erhebliche Unterschiede, in welchem Umfang Kassen eine homöopathische Behandlung als Zusatzleistung unterstützen – ein genauer Check lohnt sich also für Interessierte“.
Bisher erklären 42 der insgesamt 96 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, dass sie die Kosten für homöopathische Therapie (damit sind Erstanamnese, homöopathische Analyse, die Suche nach geeigneten Arzneimitteln und Folgeanamnesen gemeint) als Zusatzleistung übernehmen. Einige dieser Krankenkassen sind allerdings nur in bestimmten Bundesländern vertreten. Auch erfolgt die Übernahme meistens im Rahmen sogenannter Versorgungsverträge, an denen in der Regel nur bestimmte Leistungserbringer (Ärzte) teilnehmen und in die sich auch der Versicherte einschreiben muss. Zwar werden dann zumeist die Kosten ohne „Deckelung“ übernommen, allerdings kann es andere Einschränkungen geben. Auch variieren die maximalen Höchstbeträge der Kostenübernahme stark: von € zwölf über € 204 Euro bis hin zu maximal € 800 Euro. Von 80 Prozent oder nur einem bestimmten Höchstbetrag pro Sitzung ist der Spielraum der Erstattung groß.
Vor allem gibt es bei den homöopathischen Medikamenten eine Reihe von Einschränkungen. Nur eine Handvoll Kassen übernimmt die Kosten vollständig zu 100 Prozent. Dagegen offerieren 39 Kassen die Kostenübernahme im Rahmen eines Globalbudgets, wobei einige die Leistungen auf bestimmte Versichertengruppen – wie z.B. Kinder und Jugendliche oder Schwangere – beschränken. Die Bandbreite reicht von 75 Prozent für alle Versichertengruppen bis hin zu 100 Prozent (max. € 300) nur für Schwangere.
Gut zu wissen: Ärzte ja, Heilpraktiker nein! Der Besuch eines Heilpraktikers wird grundsätzlich nicht durch die Kassen erstattet! Nur bei Ärzten mit entsprechender Ausbildung kann eine naturheilkundliche Behandlung in Anspruch genommen werden. Es wird daher dringend angeraten, sich vor Behandlungsbeginn bei seiner Krankenkasse bezüglich der Übernahme möglicher Kosten zu erkundigen.
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