Das vierteljährlich erscheinende Bulletin zur Arzneimittelsicherheit des Bfarm informierte in seiner letzte Ausgabe auch über Risiken von nicht verschreibungspflichtigen Antihistaminika der ersten Gerneration. Zu diesen zählen Doxylamin, Diphenhydramin und Dimenhydrinat und diese werden seit Jahrzehnten in großem Umfang als OTC1-Produkte rezeptfrei verkauft.
“Das Wirkungs- und Nebenwirkungsprofil (dieser Antihistaminika, Anm.d.Red.) wird durch die anticholinergen und sedierenden Eigenschaften bestimmt und ist gut bekannt. Aufgrund dieser Eigenschaften der Arzneimittel und der daraus potenziell resultierenden Einschränkung der Kognition und Erhöhung der Sturzanfälligkeit wird ihr Einsatz bei Patient:innen ab 65 Jahre durchaus kritisch diskutiert…”.
Nun empfiehlt man bezüglich der Wirkstoffe Doxylamin und Diphenhydramin diese zur Behandlung von Schlafstörungen bei Erwachsenen ab dem 65. Lebensjahr der Verschreibungspflicht zu unterstellen.
“Die kritische Einschätzung bezüglich der Antihistaminika der ersten Generation reflektieren auch die verschiedenen PIM-Listen (PRISCUS-, Beers- und die FORTA-Liste), die von einer Anwendung dieser drei Substanzen bei Älteren abraten. Allerdings sind die Empfehlungen überwiegend nicht mit entsprechenden Studiendaten untermauert, sondern basieren auf Expertenmeinung. Nach Ansicht des BfArM ist die vorhandene Datenlage zum Beleg der entsprechenden Risiken auch vor dem Hintergrund der vorhandenen Studien unzureichend.
Beispielsweise können Studien wie die von Coupland et al.25, die einen Zusammenhang zwischen Anticholinergika-Exposition und Demenzerkrankungen postulieren, auch dahingehend interpretiert werden, dass die vermehrte Anwendung zumindest einiger dieser Wirkstoffe vielmehr als Indikator für eine bestehende bzw. sich anbahnende Demenzerkrankung zu sehen ist.
OTC = over the counter ↩
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