Für Winterreifen gibt es in jedem europäischen Land eigene Vorschriften. Manche EU-Länder schreiben Winterreifen für einen bestimmten Zeitraum vor, andere nur für bestimmte Straßen, wie Frankreich. Oder die Winterreifenpflicht hängt von den Witterungsverhältnissen ab, wie in Deutschland.
Vom 1. November bis zum 31. März ist auf bestimmten Straßen eine Winterausrüstung (zum Beispiel Schneeketten oder Winterreifen) vorgeschrieben. 4.200 Gemeinden sind derzeit betroffen. Es handelt sich um Städte in Gebirgsmassiven wie den Alpen, den Pyrenäen, dem Zentralmassiv, dem Jura oder den Vogesen.
Die Gebiete, in denen das Mitführen einer Winterausrüstung obligatorisch ist, sind mit den entsprechenden Schildern gekennzeichnet. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 135 Euro rechnen.
In Deutschland gilt die Faustregel „O bis O”. Also von Oktober bis Ostern. Viele Autofahrer halten sich daran und ziehen bereits im Herbst ihre Winterreifen auf. Allerdings sollte man sich eher an den Temperaturen orientieren. Liegen diese konstant unter 7 Grad Celsius, sind Winterreifen auf jeden Fall sinnvoll.
Rein rechtlich gilt in Deutschland eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte mit Winterreifen gefahren werden muss. Wer sich nicht daran hält muss mit Bußgeldern zwischen 60 Euro und 120 Euro und Punkten in Flensburg rechnen.
In Europa lassen sich die Länder in Bezug auf Winterreifen in vier Kategorien einteilen:
In Frankreich und Italien ist die Winterausrüstung beispielsweise auf bestimmten Straßen erforderlich.
In Deutschland, Österreich und Luxemburg müssen Winterreifen zum Beispiel witterungsabhängig eingesetzt werden.
In Estland sind Winterreifen zum Beispiel für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben. Und in Slowenien und Schweden gilt für einen bestimmten Zeitraum die Winterausrüstungspflicht.
In Belgien, Polen und Dänemark gibt es keine Winterreifenpflicht.
Weitere Informationen zur Winterreifenpflicht in Europa finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
Die Suche nach Schnäppchen oder dem besten Preis ist nicht immer sinnvoll, insbesondere wenn es um die Sicherheit im Straßenverkehr geht. Prüfen Sie, ob die Winterreifen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Reifen mit dem Symbol Alpine (Berg und Schneeflocke)
M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, dürfen nur noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden.
Allwetterreifen oder Ganzjahresreifen, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, gelten als Winterreifen. Wenn diese Reifen nur das M+S-Symbol tragen und bis zum 31. Dezember 2017 produziert wurden, dürfen sie noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen gefahren werden.
Achten Sie darauf, ob das Unternehmen ein Impressum hat. Fehlt das Impressum, ist das ein Indiz dafür, dass der Shop unseriös ist.
Prüfen Sie online (zum Beispiel im Telefonbuch), ob die angegebene Adresse stimmt. Nutzen Sie auch die Bildsuche. Erscheint dort ein Privathaus oder ein Gebäude, das nicht wie ein Reifenhändler aussieht, ist Vorsicht geboten.
Rufen Sie die auf der Internetseite angegebene Telefonnummer an, um zu überprüfen, ob das Unternehmen überhaupt existiert.
Werfen Sie einen Blick auf die Online-Bewertungen des Unternehmens.
Überweisen Sie kein Geld auf ein Konto, das sich in einem anderen EU-Land als dem des Verkäufers befindet.
Nutzen Sie ein sicheres Zahlungsmittel wie beispielsweise die Kreditkarte.
Meiden Sie, wenn irgend möglich, Zahlung per Vorauskasse.
Seien Sie wachsam, wenn der Preis zu gut ist, um wahr zu sein.
Kontrollieren Sie nach Anlieferung die Piktogramme auf den Reifen.
Weitere Informationen zum Thema Fake-Shops finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Ebenso Informationen zu Produktfälschungen.
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