Fliegende Eisplatten von LKW-Dächern sind der Alptraum jedes Autofahrers. Der TÜV-Rheinland warnt explizit vor dieser Unfallgefahr - für die der LKW-Fahrer die Verantwortung trägt - so man als Geschädigter noch in der Lage war sich die Nummer des Schadenverursachers überhaupt zu merken.
Auf Lkw-Planen können sich bei längeren Standzeiten größere Mengen Wasser und Schnee ansammeln. Wenn diese im Winter gefrieren, führt das im Straßenverkehr mitunter zu gefährlichen Situationen. “Gerade in Kurven oder bei schneller Fahrt können sich Schnee und Eisbrocken vom Dach lösen und den nachfolgenden Verkehr behindern”, erklärt Steffen Mißbach, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Außerdem behindern abfliegende Schneewolken und Eispartikel die Sicht, können Fahrzeuge beschädigen und andere Verkehrsteilnehmer zu waghalsigen Ausweichmanövern zwingen.
Egal ob Pkw oder Lastwagen - generell gilt: Im Straßenverkehr darf niemand behindert oder gar geschädigt werden. Deshalb ist der Fahrer vor dem Start verpflichtet, das Dach und gegebenenfalls Motorhaube und Kofferraumklappe von Schnee und Eis zu befreien, ansonsten begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Bei Unfällen kann es sogar Probleme mit der Haftpflichtversicherung geben.
An vielen Autobahnraststätten stehen spezielle Gerüste zur Verfügung, von denen aus Lkw-Fahrer das Dach ihres Fahrzeugs erreichen können. Andernfalls müssen sie eine Leiter benutzen, um Schnee und Eis zu entfernen. “Nachfolgende Fahrzeuge sollten im Winter generell einen großzügigen Sicherheitsabstand zu Lastwagen halten”, betont der TÜV Rheinland-Fachmann und ergänzt: “Besondere Vorsicht gilt an Autobahnauffahrten. Wenn Lastwagen beschleunigen, ist das Risiko groß, dass sich noch auf der Plane liegende Schnee- und Eisreste lösen.”
Unfall
Sicherheitsabstand
Schneewolken