Vor ein paar Jahren lud das Düsseldorfer Universitätsklinikum im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer zu einem ungewöhnlichen Experiment ein - einem Trinkgelage im Dienst der Wissenschaft. In dessen Verlauf sollten die Freiwilligen wiederholt auf einem Fahrradparcours ihre Fahrtüchtigkeit beweisen, natürlich unter ärztlicher Aufsicht. Für einige von ihnen war das Experiment allerdings vorzeitig zu Ende.
Um 13 Uhr wurde die Bar eröffnet. Es gab Bier, Wein, Kornbrand, Kräuterlikör, Rum und Wodka sowie ein Büffet - alles aufs Haus für mehrere Dutzend Freiwillige.
Die Forschungsfrage lautete: Ab welchem Alkoholisierungsgrad ist auf dem Fahrrad von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen?
„Derzeit ist Radfahren ab 1,6 Promille Alkoholkonzentration im Blut verboten“, erklärt Dr. Ralf Buchstaller von TÜV NORD. „Wer einen Unfall hat oder unsicher fährt, macht sich aber schon ab 0,3 Promille strafbar.“ Die Konsequenzen: Geldstrafe, Punkte in Flensburg und Fahreignungsprüfung durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), sofern man die Fahrerlaubnis behalten möchte.
Um die Grenzwerte auf ihre praktische Gültigkeit zu überprüfen, sorgte das Düsseldorfer Institut für Rechtsmedizin für möglichst realistische Bedingungen in Form von mehr als einem Dutzend Helfer: von Ärzten über Kameramann und Polizei bis hin zur Straßenmeisterei.
Bei den 74 Freiwilligen handelte es sich um Männer und Frauen zwischen 18 und 53 Jahren, die das Radfahren beherrschten, ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorweisen konnten und Erfahrung im Konsum von Alkohol angaben. Um Verletzungen vorzubeugen, wurden sie mit Helmen sowie Schutzkleidung ausgestattet und bekamen Spezialfahrräder mit Stützrädern, die beim Umkippen auf dem Boden aufsetzen. Außerdem durften sie so viele Übungsrunden drehen, wie sie für nötig hielten.
Nachdem die Freiwilligen im nüchternen Zustand ihren ersten Fahrtest abgelegt hatten, startete der Ausschank. Immer wieder wurde der Alkoholgehalt im Atem überprüft, und bei Erreichen bestimmter Grenzwerte folgten Blutentnahme, Sehtest und eine Runde auf dem Parcours, unter anderem durch Slalomstangen, eine Gasse aus Plastiktonnen und erschwert durch unvorhersehbare Situationen wie eine blockierte Spur. Die Fahrten wurden auf Video aufgezeichnet und etwaige Fahrfehler wie Schlangenlinien und Kollisionen protokolliert.
Die meisten Versuchspersonen schafften fünf von sechs möglichen Fahrten. Der schnellste Trinker unternahm seinen vierten Fahrversuch schon mit 2,27 Promille und musste gestoppt werden: Vollständig unkontrollierte Fahrt ohne Beachtung von Verkehrszeichen oder Fahrspuren, vermerkte der Abschlussbericht 2014. Zwei weitere stark alkoholisierte Freiwillige verhielten sich so aggressiv, dass sie nach Hause gebracht wurden. Und vier Personen brachen vorzeitig ab, weil sie sich unwohl fühlten.
Die Mehrheit absolvierte den Parcours jedoch mehrfach bei stetig steigendem Alkoholpegel. Erste Fahrfehler traten bei 0,2 bis 0,4 Promille auf, und ab 0,8 Promille kam es zu groben Fahrfehlern. Mit 1,1 Promille nahmen die Fahrfehler exponentiell zu, und bei 1,4 Promille fuhren alle schlechter als nüchtern. Allerdings machten einzelne Versuchspersonen jenseits von 1,6 Promille immer noch weniger Fehler als der Durchschnitt im nüchternen Zustand. Der Richter Kurt Rüdiger Maatz schließt daraus, dass ein Grenzwert für »absolute« Fahrunsicherheit unter 1,6 Promille juristisch nicht begründbar sei. Gefahr drohe aber schon ab 1,4 Promille, und ab 0,8 sei es gerechtfertigt, an die Gefährlichkeit zu gemahnen.
Anders als beim Autofahren stellen Betrunkene beim Radfahren vor allem eine Gefahr für sich selbst dar, wie eine finnische Studie zeigte.