Schöllkraut kann nicht nur angeblich Warzen verschwinden lassen, sondern ist seit langem auch Bestandteil eines beliebten Naturheilmittels bei Magen-Darm-Problemen. Doch leider ist es nicht ganz so harmlos, wie immer angenommen.
Bereits seit 2008 wußte man um die möglichen Nebenwirkungen von Iberogast®. Doch erst jetzt, nachdem der Pharmakonzern Bayer im September 2018 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgrund eines bekannt gewordenen Todesfalles aufgefordert wurde, sein Magenmittel Iberogast nicht mehr für Schwangere, stillende Frauen und Leberkranke anzubieten, erfolgte die Umsetzung. Ausschlaggebend waren u.a. neue, schwerwiegende Nebenwirkungsmeldungen von Leberschädigungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Iberogast.
“…Folgende Änderungen der Produktinformationstexte werden nun umgesetzt:
4.3 Gegenanzeigen:
Bei bestehenden Lebererkrankungen oder solchen in der Vorgeschichte oder gleichzeitiger Anwendung von Arzneimitteln mit leberschädigenden Eigenschaften darf das Arzneimittel nicht eingenommen werden.
4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Wenn Zeichen einer Leberschädigung (Gelbfärbung der Haut oder Augen, dunkler Urin, entfärbter Stuhl, Schmerzen im Oberbauch, Übelkeit, Appetitverlust, Müdigkeit) auftreten, sollten Patienten die Einnahme von Iberogast® sofort beenden und einen Arzt aufsuchen.
4.6 Schwangerschaft und Stillzeit
Iberogast® darf von Schwangeren und Stillenden nicht eingenommen werden.
4.8 Nebenwirkungen
Bei der Anwendung von Schöllkraut-haltigen Arzneimitteln sind Fälle von Leberschädigungen [Anstieg der Leberenzymwerte und des Bilirubins bis hin zu arzneimittelbedingter Gelbsucht (medikamentös-toxischer Hepatitis)] sowie Fälle von Leberversagen aufgetreten.
besondere Vorsicht bei der Einnahme von Iberogast® ist erforderlich: Wenn Zeichen einer Leberschädigung (Gelbfärbung der Haut oder Augen, dunkler Urin, entfärbter Stuhl, Schmerzen im Oberbauch, Übelkeit, Appetitverlust, Müdigkeit) auftreten, sollten Sie die Einnahme von Iberogast® sofort beenden und einen Arzt aufsuchen.
Schwangerschaft und Stillzeit: Iberogast® darf von Schwangeren und Stillenden nicht eingenommen werden.
4.Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Bei der Anwendung von Schöllkraut-haltigen Arzneimitteln sind Fälle von Leberschädigungen [Anstieg der Leberenzymwerte, des Bilirubins bis hin zu arzneimittelbedingter Gelbsucht (medikamentös-toxischer Hepatitis) sowie Fälle von Leberversagen] aufgetreten.
Mit Ablauf der vereinbarten Umsetzungsfrist zum 8.10.2018 erfolgt die Auslieferung von Iberogast® nach Information der Fa. Bayer Vital GmbH nur noch mit den geänderten Texten. Die Überwachung der Umsetzung obliegt der zuständigen Landesbehörde.
Ärzte- und Apothekerschaft wurden über deren Arzneimittelkommissionen über die vorzunehmenden Änderungen sowohl vom BfArM als auch von der Fa. Bayer Vital GmbH informiert, sodass die Information auf diesem Wege an die Patientinnen und Patienten gelangt. Patientinnen und Patienten sollten sich bei Fragen zu Iberogast® an ihren Arzt oder Apotheker wenden.”
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