Leider gehört das Thema bei einigen Mitmenschen noch immer zu jenen Themen, über die man zwar nicht spricht, über die man aber ganz genau Bescheid weiß. Religiöse Eiferer-Gruppen sehen in der gleichgeschlechtlichen Liebe nach wie vor eine psychische Störung, die mit einer sogenannten Konversionstherapie behandelt, ja sogar geheilt werden könne. Hilft diese nicht, sind drastischere Überlegungen oft nicht weit! Leider!
Und nach wie vor sind es die Kirchen, bei welchen erhebliche Vorurteile gegenüber der Homosexualität bestehen. Fairerweise muss festgehalten werden, dass diese Bedenken nicht nur auf Seiten der katholischen Kirche, sondern auch in evangelikalen und jüdisch-orthodoxen Gemeinden sowie muslimischen Vereine bestehe . Die im Jahre 2011 gegründete Magnus Hirschfeld-Bundesstiftung fördert Bildungs- und Forschungsprojekte, um einer Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Personen (LSBTTIQ) in Deutschland entgegenzuwirken.
Nun liegt endlich in der Bundesrepublik Deutschland ein Referentenentwurf vor, mit welchem die sogenannten Konversionstherapien bei Jugendlichen verboten und unter Strafe gestellt werden soll. Jens Spahn, als Gesundheitsminister weist darauf hin, dass Homosexualität keine Krankheit sei, so dass der Begriff „Therapie“ auch nicht angewendet werden könne.
Die nach wie vor für teures Geld angebotenen Konversionstherapien sind etwa Lichttherapien oder indoktrinierende Gespräche. Aber auch Elektroschocks bis hin zu Buß-Übungen und selbst zu Exorzismus sind bei diesen abartigen Therapiemethode zu finden. Konversionstherapien sollen, dem Gesetzentwurf entsprechend, künftig bei Menschen unter 18 Jahren nicht nur nicht erfolgen, sondern auch gar nicht angeboten werden dürfen… Das Verbot soll zudem für alle einschließlich der Eltern Gültigkeit haben, auch Psychotherapeuten oder Seelsorger dürfen nicht versuchen, die sexuelle Orientierung ihrer Gesprächspartner zu beeinflussen. Ihnen drohen Strafen mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro oder Gefängnis bis zu 1 Jahr.
Organisationen und Anlaufstellen finden Betroffene hier