Ob in Kapseln, Ampullen oder Tabletten, Nahrungsergänzungsmittel werden zu den Lebensmitteln gezählt und enthalten Nährstoffe in konzentrierter Form. Ob man sie wirklich braucht, ist eine ganz andere Sache. Normalerweise eher nicht, vor allem, wenn man sich gesund und ausgewogen ernährt. Dennoch gibt es Nahrungsergänzungsmittel, die nach Rücksprache mit dem Arzt, einen möglichen Mangelbedarf ausgleichen können. Das gilt in erster Linie in der Schwangerschaft und im Alter.
Falsche Gesundheitsversprechen sind jedoch bei Nahrungsergänzungsmitteln fast ein Muss. Zumindest, wenn man es von der Marketingseite her betrachtet. Denn wie will man etwas gut verkaufen, das man eigentlich gar nicht braucht? Über gezielte Werbung, mit möglichst bekannten VIPs und - natürlich über die unzähligen Influencer:innen, die sich in den zahlreichen sozialen Medien fast im Sekundentakt positiv über etwas Bestimmtes äußern. Ach wie toll! Leider nicht! Denn viele der getroffenen Aussagen sind in vielen Fällen rechtlich nicht korrekt.
In dieser, von der EU herausgegebenen Vorlage heißt es unmissverständlich: “Gesundheitsbezogene Aussagen über Lebensmittel müssen stimmen und dürfen den Verbraucher nicht täuschen”. Erlaubt sind nur Angaben, “… die eine wissenschaftliche Prüfung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestanden haben und von der EU-Kommission zugelassen worden sind…”.
Damit ist eigentlich alles gesagt, aber bedauerlicherweise wird es nicht verstanden. Denn die Vorgaben gelten, nicht nur für die Hersteller oder Vertreiber, sondern auch für alle Influencer:innen, auch für (in diesem Fall unerlaubte) Werbung in allen sozialen Medien. So sieht es zumindest die EU-Verordnung vor. Dumm nur, dass gerade in sozialen Netzwerken aktive Personen mit großer Reichweite sich besonders gut für Werbezwecke einsetzen lassen.
Instagram mit seinen Storys und Reels wird mittlerweile von jedem dritten Deutschen aktiv genutzt. Kein Marketing lässt sich so ein Verkaufsumfeld entgehen! Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart wollte es genauer wissen und nahm die Instagram-Posts von 38 Betrieben aus dem Raum Stuttgart und Tübingen unter die Lupe. Posts sind in diesem Fall dauerhaft zugängliche Bilder und Videos, meist mit, aber auch ohne Text. “In knapp 5.000 „Posts“ wurden 965 gesundheitsbezogene Angaben zu Nahrungsergänzungsmitteln identifiziert, von denen etwa 39 Prozent als nicht zulässig eingestuft wurden”.
Doch die Verbraucherschützer prüften noch mehr und nahmen 68 Influencer:innen im Bereich Fitness, Beauty, Yoga, alternative Medizin und Ernährungsberatung unter ihre Lupe. Bei 565 „Storys“, das sind Bilder und Videosequenzen, wurden zwar nur 44 Health Claims identifiziert, allerdings waren davon 90 Prozent nicht rechtmäßig.
Was sich daraus eindeutig erkennen lässt ist, wie sehr die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel auf Instagram & Co. an Bedeutung gewinnt. Je prominenter, desto besser! Tatsache ist auch, dass sehr viele Künstler:innen immer noch an den pekuniären Nach-Wehen der Pandemie knabbern. Da ist jeder Verdienst mehr als willkommen! Gut tun jene Social Media Nutzer, die sich von häufig übertriebenen Wirkungsbehauptungen dabei nicht täuschen lassen.