Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Bereich der Geschwindigkeitsübertretung vor. Eine Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts um beispielsweise 16 bis 20 km/h kostet ab dem 9. November 70 statt wie bisher 35 Euro. Außerorts schlagen 16 bis 20 km/h zu schnelles Fahren mit 60 statt 30 Euro zu Buche. Wer innerorts 31–40 km/h zu schnell unterwegs ist, dem droht nach wie vor ein Fahrverbot von einem Monat. Das Bußgeld erhöht sich allerdings um 100 Euro von 160 auf 260 Euro.
Falsch parken wird teuer: Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen und das ab sofort unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe wird künftig bis zu 110 Euro kosten. Das unberechtigte Parken auf Schwerbehinderten- Parkplätzen beispielsweise kostet nun 55 statt wie bisher 35 Euro, ebenso wie das Parken an unübersichtlichen Stellen – zum Beispiel in scharfen Kurven: Dies kostet nun 35 Euro anstatt wie bisher 15 Euro.
Vorteile für Carsharing und E-Mobilität Neu ist eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Elektro- und Carsharing-Fahrzeuge. Hier helfen auch drei neue Symbole, die es Gemeinden und Städten ermöglichen Carsharing-Fahrzeuge beim Parken zu bevorzugen und entsprechende Abstellflächen eindeutig und rechtssicher zu kennzeichnen. Ein weiteres Symbol erleichtert die eindeutige Markierung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge, während das dritte stilisiert drei Personen in einem Fahrzeug von vorne zeigt und bei der versuchsweisen Freigabe einer Busspur für Fahrgemeinschaften ein entsprechend besetztes Fahrzeug meint.
Mehr Schutz für schwache VerkehrsteilnehmerInnen: Beim Überholen von RadfahrerInnen, FußgängerInnen und E-Scootern gilt künftig einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts sowie zwei Metern außerorts. Mit einem neuen Verkehrszeichen kann zudem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen untersagt werden.
Um Unfälle im toten Winkel zu vermeiden dürfen Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.
Die Rettungsgasse rettet Leben: Wer im Falle eines Staus die Rettungsgasse nicht bildet oder diese zum schnelleren Vorankommen missbraucht, zahlt künftig ein Bußgeld von 200 bis 320 Euro, erhält außerdem ein Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkte in Flensburg.
Eigene Zonen und Schilder: Stärkung des Radverkehrs: Für Gemeinden und Städte ist es künftig einfacher, sogenannte Fahrradzonen einzurichten: Hier gilt Höchsttempo 30 und Autos dürfen nur fahren, wenn ein Zusatzschild das erlaubt. Die neuen Zonen sollen die Verbreitung des Radverkehrs an geeigneten Stellen stärken und werden mit einem neuen Verkehrsschild gekennzeichnet.
Lastenräder bekommen ein eigenes Symbol für die Verwendung auf Schildern, um dieser Fahrzeugklasse beispielsweise eigene Parkzonen zuweisen zu können.
Die Fahrrad-Autobahn: Ein weiteres neues Verkehrszeichen ist grasgrün, ähnelt dem Autobahn-Schild und weist sogenannte Radschnellwege (RS) aus. In der Metropolregion Hamburg soll ein Radschnellnetz von rund 300 Kilometern entstehen, das sich an ca. 500.000 PendlerInnen richtet.
Handhabe gegen „Auto-Poser“: Auto-Posing, d.h. das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren kostet künftig bis zu 100 Euro.
Vorsicht und Rücksicht sollte von allen Menschen, die am Verkehr teilnehmen, stets beherzigt werden!
SEAT wünscht allen VerkehrsteilnehmerInnen eine gute und sichere Fahrt!
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