Und genau aus diesem Grund stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) einen Online Zuständigkeitsnavigator zur schnellen Suche nach dem voraussichtlich zuständigen Reha-Träger zur Verfügung. Denn die Frage nach dem zuständigen Reha-Träger, der in eignen Fall die Kosten übernimmt ist nicht ganz leicht. Wann ist also voraussichtlich die Krankenkasse zuständig, wann die Rentenversicherung, wann die Agentur für Arbeit oder ein anderer Reha-Träger? Hier bietet der Reha-Zuständigkeitsnavigator eine schnelle digitale Möglichkeit der Orientierung.
Der Reha-Zuständigkeitsnavigator unterstützt zum einen Fachkräfte bei Reha-Trägern und Beratungsstellen, die bei ihrer täglichen Arbeit die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen schnell nachvollziehen und anwenden müssen. Das digitale Praxis-Tool eignet sich aber auch zum anderen auch für ratsuchende Menschen, die beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen haben und sich vor dem Stellen eines Reha-Antrags informieren möchten.
Wer vor allem eine erste schnelle Orientierung über die verschiedenen Reha-Träger, Leistungsgruppen und Zuständigkeiten im Reha- und Teilhabesystem benötigt, kann sich über eine dafür interaktiv gestaltete Tabelle informieren.
Wer es etwas genauer wissen will, kann in die Hauptnavigation einsteigen und findet hier zwei Zugangsmöglichkeiten: Beim Einstieg “Schritt für Schritt” setzt die Navigation an der individuellen Lebenslage eines Menschen an (Gesundheit, Arbeit und Ausbildung, Bildung oder Alltägliche Lebensführung). Wird der “Experteneinstieg” gewählt, beginnt die Navigation direkt mit der Auswahl einer Leistung oder Leistungsgruppe für Reha und Teilhabe (z. B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben oder sozialen Teilhabe).
In der Hauptnavigation des Reha-Zuständigkeitsnavigators werden Nutzerinnen und Nutzer dann durch gezielte Fragen wie in einer Art “Interview”, zum voraussichtlich zuständigen Trägerbereich für bestimmte Reha- und Teilhabeleistungen navigiert. Mit jeder Antwort werden mögliche Zuständigkeiten weiter eingegrenzt. Im Ergebnis wird dann z. B. die Krankenkasse, die Jugendhilfe oder die Eingliederungshilfe als Trägerbereich benannt, der voraussichtlich zuständig ist. Alle Ergebnisse beinhalten u. a.einen Hinweis zur direkten Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Reha-Träger und lassen sich zudem als PDF speichern oder ausdrucken.
Bis April 2022 wird der Reha-Zuständigkeitsnavigator zunächst als Beta-Version veröffentlicht. Den direkten Zugang zum Reha-Zuständigkeitsnavigator finden Sie hier