Damit man harmlose Eierstockzysten von bösartigem Eierstockkrebs unterscheiden kann, verwendet man das Ultraschallverfahren. Denn Zysten und Krebsgeschwülste bilden im sonografischen Bild bestimmte Muster, die ein erfahrener Fachmann unterscheiden kann. Denn an den Eierstöcken können sich gutartige Zysten und bösartige Krebsgeschwüre bilden. Jüngere Frauen sind eher von den harmlosen Zysten betroffen. Eierstockkrebs, das sogenannte Ovarialkarzinom ist bei Frauen unter 50 Jahren selten. Er tritt meistens erst bei älteren Frauen auf. Sowohl Zysten als auch Eierstockkrebs machen sich erst ab einer gewissen Größe bemerkbar, zum Beispiel durch Schmerzen oder Blutungen. Wichtig für eine möglichst frühe Diagnose. Eine gute Möglichkeit hierzu bietet das Ultraschallverfahren1, denn bestimmte Muster im Ultraschallbild lassen eine Krebsgeschwulst ziemlich eindeutig erkennen. So wird eine deutliche Unterscheidung von harmloseren Erkrankungen wie Eierstockzysten möglich. Zudem erspart die harmlose Ultraschalluntersuchung einer Frau möglicherweise eine Gewebeentnahme; diese ist dann nur nötig, wenn der Ultraschallbefund Zweifel offenlässt. Bei Frauen während oder nach den Wechseljahren untersucht der Arzt zusätzlich das Blut auf sogenannte Tumormarker.
Professor Dr. med. Professor h.c. Eberhard Merz, Leiter des Zentrums für Ultraschalldiagnostik und Pränatalmedizin Frankfurt, fordert: „Das Ultraschallverfahren zur Früherkennung von Eierstockkrebs sollte künftig eine Leistung der Krankenkassen werden – auch wenn kein akuter Verdacht auf Eierstockkrebs besteht.“ Dieser Forderung können sich nur alle Patientinnen anschließen - es geht letztlich um ihr Leben und nicht um Einsparmaßnahmen der Krankenkassen.
Noch ist der Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung eine sogenannte IGeL-Leistung, d.h. Frauen müssen diese Untersuchung selbst bezahlen, wenn kein konkreter Verdacht besteht. ↩